Die neun Grundsätze setzen allgemeine Standards, nach denen sich Beteiligung richten soll. Sie umfassen folgende Aussagen:
1. Gut miteinander umgehen
2. Bürgerinnen und Bürger in Beteiligungsprozessen stärken
3. Entscheidungsspielräume festlegen und darin Ergebnisoffenheit garantieren
4. Frühzeitig informieren und einbeziehen
5. Viele Verschiedene beteiligen
6. Für Information und Transparenz sorgen
7. Verbindlich Rückmeldung zu den Ergebnissen der Beteiligung geben
8. Ausreichend Budget und Ressourcen bereitstellen
9. Leitlinien begleiten, bewerten und weiterentwickeln
Instrumente
Vorhabenliste
Welche Projekte der Stadtentwicklung laufen derzeit, welche sind geplant, welche Auswirkungen haben sie? Wo und wann wird im Bezirk was gebaut oder umgestaltet? Wo ist eine Beteiligung der Öffentlichkeit vorgesehen und wo (und warum) nicht? All diese Informationen über bezirkliche Vorhaben finden Bürger*innen in einer Vorhabenliste, die im Internet unter www.mein.berlin.de verfügbar ist. Die Liste informiert über Vorhaben und wird regelmäßig aktualisiert.
Anregung von Beteiligung
Es gibt immer wieder Vorhaben, die für die Bürger*innen oder für die Zukunft des Bezirks besonders bedeutsam sind. Bei derartigen Projekten führt die Verwaltung in der Regel von sich aus eine Beteiligung der Öffentlichkeit durch. Wenn das nicht der Fall ist, können Bürger*innen selbst eine Beteiligung anregen. Der Bezirk entscheidet dann über den Antrag. Eine Ablehnung muss schriftlich begründet werden.
ACHTUNG: In Pankow ist dieses Instrument aktuell nicht eingeführt.
Beteiligungskonzepte
Ein Beteiligungskonzept soll die Grundlage für jeden Beteiligungsprozess sein. Für jedes Vorhaben, für das Beteiligung vorgesehen ist, soll vorab ein Beteiligungskonzept erarbeitet werden. Im Beteiligungskonzept steht, worum es bei der Beteiligung geht, wie sie abläuft, wer mitwirken kann und wie die Ergebnisse in das Vorhaben einfließen. Dieses Konzept wird in der Vorhabenliste veröffentlicht.
Büro Pankow beteiligt (Raum für Beteiligung)
Das Büro Pankow beteiligt als Raum für Beteiligung bildet den ersten Schritt in der Umsetzung der berlinweiten Leitlinien im Bezirk Pankow. Damit Bürger*innen jederzeit persönlich erfahren können, welche Vorhaben geplant sind, wo eine Beteiligung aktuell möglich ist und wie man sich beteiligen kann, gibt es das Büro.
Das Büro hat eine Lotsenfunktion für alle an Beteiligung interessierten Bürger*innen: Es informiert, berät und vernetzt zum Thema Beteiligung an Prozessen und Projekten der räumlichen Stadtentwicklung.
Weitere Aufgaben des Büros:
- Beratung und zur Durchführung von Beteiligung
- Unterstützung bei der Selbstorganisation von Bürger*innen und Initiativen
- Öffentlichkeitsarbeit zu Beteiligungsmöglichkeiten im Bezirk
Auch die anderen Bezirke haben solche Räume. Auf Senatsebene gibt es den Zentralen Raum für Beteiligung.
Das Team des Zentralen Raums für Beteiligung gibt Auskunft zu Beteiligungsvorhaben der Senatsverwaltungen. Neben Beratung und Vernetzung koordiniert es den Beirat für Beteiligung des Landes und die Weiterentwicklung der Leitlinien.
Eine Übersicht über alle Räume und weitere Informationen zum Zentralen Raum findest du hier: https://www.berlin.de/raum-fuer-beteiligung/
Beteiligungsbeirat
Der Beteiligungsbeirat soll sich aus Vertreter*innen von Politik und Verwaltung sowie aus der Bürgerschaft zusammensetzen. Seine Aufgaben bestehen in der fortlaufenden Begleitung der Leitlinien-Umsetzung, bedarfsweisen Empfehlungen zu einzelnen Beteiligungsprozessen und der Beratung bei der Weiterentwicklung der Leitlinien.
ACHTUNG: In Pankow ist dieses Instrument aktuell nicht eingeführt.