Das Planfeststellungsverfahren ist das Verfahren zur Genehmigung von großen verkehrlichen Infrastrukturmaßnahmen (z.B. Straßen- und Autobahnbau, Radwege, Schienenverkehr, Flugplätze).


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Zu dem Thema hat der ZRB ein Plakat erstellt, das grafisch und zusammenfassend erklärt: Was bedeutet ein Planfeststellungsverfahren? Wie funktioniert es?

Was ist ein Planfeststellungsverfahren und wozu dient es?

Das Planfeststellungsverfahren ist das Verfahren zur Genehmigung von großen verkehrlichen Infrastrukturmaßnahmen (z.B. Straßen- und Autobahnbau, Radwege, Schienenverkehr, Flugplätze).
Neue Infrastruktur-Planung betrifft oft viele Akteure, z. B. Bezirke und Träger öffentlicher Belange (Institutionen, denen die Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben übertragen ist, wie z.B. Wasserbetriebe, Telekom, BVG…), aber auch Grundstückeigentümer:innen oder Anwohner:innen. Infrastrukturmaßnahmen stellen häufig eine langfristige, große Veränderung dar. Daher sollen die Interessen aller Betroffenen angehört und berücksichtigt werden.
Das Planfeststellungsverfahren soll zu einem Ausgleich zwischen öffentlich-rechtlichen und privaten Anliegen bei der Planung und Umsetzung von Infrastrukturmaßnahmen beitragen.

Wie läuft ein Planfeststellungsverfahren ab und wie kann ich mich beteiligen?
Der Ablauf des Planfeststellungsverfahrens und die vorgesehene Beteiligung ist im Verwaltungsverfahrensgesetz rechtlich geregelt.

Ein Planfeststellungsverfahren läuft folgendermaßen ab:
Es beginnt mit einer Anhörung. Diese beinhaltet die Beteiligung der betroffenen Behörden sowie eine öffentliche Auslegung der Planung. Alle können sich über die Ziele, Auswirkungen und Kosten des Bauvorhabens informieren. Bürger:innen, die von der Planung betroffen sind, können innerhalb einer festgelegten Frist Einwendungen gegen den Plan abgeben. Es wird geprüft, ob die Einwände durch eine Anpassung oder Änderung des Plans gelöst werden können.
In der Regel folgt danach ein Diskussionstermin, zu dem alle Einwender:innen und die betroffenen Behörden eingeladen werden. Nach Abwägung sämtlicher Stellungnahmen und vorgebrachter Einwendungen wird eine Stellungnahme zum Ergebnis und zum Umgang mit nicht berücksichtigten Einwendungen erstellt. Dann erfolgt der Planfeststellungsbeschluss durch die Planungsbehörde (in Berlin Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt (SenMVKU) oder Eisenbahnbundesamt).
Weitere Informationen sind auf den Internetseiten der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz unter folgendem Link einzusehen:
https://www.berlin.de/sen/uvk/verkehr/verkehrsplanung/planfeststellungen

Wie erfahre ich, ob es aktuell ein Planfeststellungsverfahren in Pankow gibt? Kann ich eine Stellungnahme abgeben?
Für die Beteiligung im Rahmen der Anhörung erfolgt eine ortsübliche Bekanntmachung in den drei Berliner Tageszeitungen Berliner Zeitung, Der Tagesspiegel, Berliner Morgenpost sowie im Amtsblatt von Berlin. Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt veröffentlicht außerdem Informationen auf ihrer Webseite.
Wenn du von einem Vorhaben betroffen, aber nicht ortsansässig bist, wirst du im Anhörungsverfahren direkt vom Träger des Vorhabens (z. B. dem Bezirksamt) darüber informiert, dass du eine Stellungnahme bzw. Einwendungen abgeben kannst.
Auch nicht betroffene Bürger:innen können sich informieren, ob es aktuelle Planfeststellungsverfahren in Pankow gibt. Du kannst dich jedoch nicht beteiligen.
Hier erhältst du Informationen zu laufenden Verfahren:
https://www.berlin.de/sen/uvk/verkehr/verkehrsplanung/planfeststellungen/aktuelle-und-abgeschlossene-verfahren/