Wie funktioniert Bürgerbeteiligung im Bezirk, welche Rolle spielt der Bezirk?


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Zu dem Thema hat der ZRB ein Plakat erstellt, das die wichtigsten Abläufe der Bezirkspolitik grafisch und zusammenfassend erklärt: Wie funktioniert Bürgerbeteiligung im Bezirk? Welche Rolle spielt die Bezirksverordnetenversammlung (BVV)?

Was ist die Bezirksverordnetenversammlung (BVV)?

Die Bezirksverordnetenversammlung (BVV) ist die Volksvertretung auf bezirklicher Ebene. In Berlin gibt es 12 Bezirke und jeder Bezirk wählt seine eigene BVV. Die BVV ist Teil der Bezirksverwaltung. Die Bezirksverwaltungen bestehen in Berlin aus zwei Organen: der BVV und dem Bezirksamt. Die BVV ist die direkt von den Einwohner:innen gewählte Vertretung. Das Bezirksamt führt die Verwaltung.
Alle fünf Jahre wählen die Einwohner:innen eines Bezirkes die Bezirksverordneten. Die Wahlen finden am selben Tag wie die Abgeordnetenhauswahlen statt. Die Bezirksverordneten arbeiten ehrenamtlich. Sie erhalten eine Aufwandsentschädigung. Um sich wählen zu lassen, braucht man die deutsche Staatsbürgerschaft, muss in Berlin gemeldet und mindestens 18 Jahre alt sein. Die meisten Bezirksverordneten gehören einer Partei oder einer Wählerinitiative an, die sie bei der Wahl unterstützen. Es gibt aber auch parteilose Bezirksverordnete.
Einmal im Monat treffen sich die gewählten Bezirksverordneten zur BVV. In jeder BVV sitzen 55 Bezirksverordnete. Um in die BVV einzuziehen, braucht eine Partei mindestens 3% der Stimmen. Die BVV wird von einer Vorsteherin oder einem Vorsteher geleitet.

Die wichtigsten Aufgaben der BVV sind:
• Sie wählt das Bezirksamt mit dem:der Bezirksbürgermeister:in und den fünf Stadträt:innen.
• Die BVV kontrolliert sie und kann sie dazu auffordern und anregen, etwas Bestimmtes zu tun, wie zum Beispiel eine Ampel an einer bestimmten Straße aufzustellen oder einem Jugend- oder Seniorenclub mehr Geld zur Verfügung zu stellen. Das Bezirksamt muss sich dann damit beschäftigen und erklären, wie es tätig wird oder warum nicht.
• Sie beschließt den Bezirkshaushalt und legt Bebauungspläne fest. Wenn also zum Beispiel ein:e Investor:in neue Wohnhäuser bauen will, muss die BVV seinen:ihren Plänen zustimmen.

Nicht alle bezirklichen Angelegenheiten können in der BVV ausführlich beraten werden, denn das würde zu viel Zeit in Anspruch nehmen. Außerdem brauchen die Bezirksverordneten für viele Entscheidungen den Rat von Expert:innen. Daher findet die meiste Arbeit in verschiedenen Ausschüssen statt. In diesen Ausschüssen arbeiten auch Bürger:innen mit, die sich in einer bestimmten Angelegenheit besonders gut auskennen. Die Ausschüsse und die Sitzungen der BVV sind öffentlich und Bürger:innen können daran teilnehmen.
Ihre Möglichkeiten mitzuwirken
Wenn Du bei Aufgaben, die den Bezirk betreffen mitmachen möchtest, hast du verschiedene Möglichkeiten:

1. Einwohnerfragestunde in der BVV
Wenn Du Fragen an das Bezirksamt hast, kannst du diese in der BVV stellen. Zu Beginn jeder Sitzung der BVV sind 60 Minuten für Einwohnerfragen reserviert, die sich an das Bezirksamt wenden. Damit die Fragen gut beantwortet werden können, ist es nötig, die Fragen vorher einzureichen. Dazu kannst du dieses Formular benutzen:
Einwohnerfragestunde - Mündliche Fragen der Einwohnerschaft - Berlin.de
Außerdem kannst du auch an allen öffentlichen Sitzungen der Ausschüsse teilnehmen.

2. Einwohnerantrag
Wenn du mindestens 16 Jahre alt bist und in Pankow wohnst, kannst du zu allen Themen, zu denen die BVV Beschlüsse fassen darf, einen Einwohnerantrag stellen. Mit einem Einwohnerantrag gibt man der BVV Empfehlungen zu einem Thema. Um einen Antrag zu stellen, braucht man eine Begründundung und muss mindestens 1000 Unterschriften von Einwohner*innen aus Pankow sammeln. Außerdem müssen 3 Personen als Ansprechpartner*innen für den Einwohnerantrag genannt werden. Nachdem der Antrag gestellt wurde, wird geprüft, ob er gültig ist. Wenn das zutrifft, wird er in die nächste BVV-Sitzung als Tagesordnungspunkt aufgenommen und muss von den Vertrauenspersonen vorgestellt werden. Die BVV kann den Antrag beschließend, ablehnen oder ihn in einen Ausschuss verweisen. Dort wird dann weiter über ihn beraten.
Hier gibt es weitere Infos zum Einwohnerantrag und zur Antragsstellung: Einwohnerantrag - Berlin.de

3. Einwohnerversammlung
In der Einwohnerversammlung werden Bürger:innen über geplante Vorhaben und aktuelle Themen im Bezirk informiert und ihre Fragen werden beantwortet.
Wenn du ein Anliegen hast, das den Bezirk Pankow betrifft und das du gerne besprechen möchtest, kannst du eine Einwohnerversammlung beantragen. Dafür musst du nicht in Pankow gemeldet sein. Außerdem gibt es keine Altersbeschränkung.
Wenn du eine Einwohnerversammlung beantragen möchtest, musst du dich an den Vorsteher der BVV wenden, aktuell ist das Dr. Oliver Jütting. Du kannst ihn hier erreichen: Kontakte zur Bezirksverordnetenversammlung Pankow - Berlin.de
Über den Antrag stimmt dann die BVV ab. Wenn mindestens ein Drittel, also 18 der 55 Bezirksverordneten Ihr Anliegen unterstützen, wird eine Einwohnerversammlung dazu einberufen.