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Zu dem Thema hat das ZRB ein Plakat erstellt, die die Beteiligungsmöglichkeiten für Engagierten ohne deutschen Pass zusammenfassend grafisch darstellt.
BENN
Das Programm „BENN – Berlin entwickelt neue Nachbarschaften“ hat als Ziel, das gemeinschaftliche Zusammenleben und die Entwicklung von Quartieren zu fördern, in denen in den letzten Jahren viele Geflüchtete gezogen sind. Das BENN-Team organisiert die Beteiligung der Menschen vor Ort, so dass sie an Entscheidungen, die das Quartier betreffen, mitwirken können.
Politische Beteiligung
Menschen jeder Staatsangehörigkeit dürfen an Protesten und Demonstrationen teilnehmen oder diese (mit-) organisieren.
Mitwirkung in der Stadtentwicklung
Bei gewissen Projekten in der Stadt können alle Menschen mitmachen. z.B. wenn ein neuer Spielplatz gebaut, oder eine Straße saniert wird.
Bei der Bauleitplanung (der Erstellung von Bebauungsplänen und Flächennutzungsplänen) und im Planfeststellungsverfahren gibt es formelle Beteiligungsmöglichkeiten, bei denen sich alle (betroffenen) Menschen einbringen können.
Initiativen, Vereine und Interessenvertretung
Jeder Mensch kann bei einer Bürgerinitiative, Interessenvertretung oder einem Verein mitmachen oder sie selbst gründen, um seine oder ihre Interessen zu vertreten. Das kann man zum Beispiel auch in Elternversammlungen der Schule oder Kita, bei Nachbarschaftstreffen oder in Jugendeinrichtungen machen.
Petitionen
Das Petitionsrecht ist in Deutschland in Art. 17 des Grundgesetzes verankert: „Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden.“
Volksinitiativen
Die Volksinitiative ist eine Massenpetition, die alle Einwohner:innen Berlins unterschreiben können, die mindestens 16 Jahre alt sind. Anders als ein Volksentscheid, führt die Volksinitiative nicht zu einer Rechtsänderung, sondern dazu, dass sich das Abgeordnetenhaus mit dem Thema in einer öffentlichen Debatte befassen muss.
Politische Parteien
In den meisten Parteien kann man ab 16 Jahren Mitglied werden, wenn man dauerhaft in Deutschland lebt.
Bürgerdeputierte:r
Bürgerdeputierte sind stimmberechtigte Mitglieder der Ausschüsse der BVV (Bezirksverordnetenversammlung), die von den Bezirksverordneten gewählt werden. Sie müssen mindestens 16 Jahre alt und in Berlin gemeldet sein. Sie beraten die Ausschüsse und vertreten gewisse Gruppeninteressen.
Haushalts- und Investitionsplanaufstellung
Jedes Jahr wird von der BVV beschlossen, wofür das vorhandene Geld im Bezirk ausgegeben werden soll. Bei dieser Finanzplanung können alle Menschen Vorschläge machen.
Zusätzliche Möglichkeiten der formellen Beteiligung für Menschen mit einem EU-Pass
Menschen, die in Berlin wohnen und einen Pass aus einem EU-Land besitzen, können an kommunalen Wahlen teilnehmen, also auch bei der Wahl der BVV. Sie können selbst wählen gehen (aktives Wahlrecht) oder sich als Bezirksverordnete:r wählen lassen (passive Wahlrecht). Es besteht nicht die Möglichkeit an der Wahl für das Berliner Abgeordnetenhaus oder an Bundestagswahlen teilzunehmen. Außerdem können diese Menschen an Europawahlen teilnehmen.
Zusätzliche Möglichkeiten der formellen Beteiligung für Menschen mit einem deutschen Pass
Menschen, die einen deutschen Pass besitzen, haben zusätzlich das aktive und passive Wahlrecht auf der Bundes- bzw. Landesebene. D.h. sie dürfen an Bundestagswahlen und Wahlen zum Abgeordnetenhaus Berlins teilneh men und sich selbst zur Wahl stellen.
Abgeordnete, Senator:innen und der:die Kanzler:in müssen also einen deutschen Pass haben, egal ob ab Geburt oder erst später im Leben eingebürgert.