Die Bauleitplanung ist ein Instrument zur Steuerung der städtebaulichen Entwicklung und der Bodennutzung einer Gemeinde. Das Ziel der Bauleitplanung ist die Förderung einer nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung.
Wo ist die Bauleitplanung gesetzlich geregelt?
Die Bauleitplanung ist im Baugesetzbuch und der Baunutzungsverordnung rechtlich geregelt und gilt für alle Bundesländer.
Das Baugesetzbuch legt fest, wie Bauleitpläne erstellt, geändert oder ergänzt werden können. Darüber hinaus enthält es Vorschriften darüber, was in den Plänen stehen darf. Es regelt auch, welche Bauvorhaben erlaubt sind. Zudem schreibt es für die Bauleitpläne vor, dass die Öffentlichkeit zweimal beteiligt werden muss.
Die Baunutzungsverordnung legt fest, welche Arten von Baugebieten (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet, öffentlicher Grünanlage) in den Bauleitplänen bearbeitet werden können. Sie bestimmt auch, welche Nutzungen und Bauweisen in die Gebieten erlaubt sind (z.B. wie hoch ein Gebäude sein darf)
Bauleitpläne werden immer dann aufgestellt, wenn es für die städtebauliche Entwicklung erforderlich ist. Es gibt keinen Anspruch darauf, dass ein Bauleitplan auch aufgestellt wird. Die Bauleitplanung setzt sich aus dem Flächennutzungsplan (FNP) als vorbereitender Bauleitplan und den Bebauungsplänen (B-Pläne) als verbindliche Bauleitpläne zusammen.
Was ist ein Flächennutzungsplan?
Der Flächennutzungsplan stellt als vorbereitender Bauleitplan die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung der gesamten Stadt in den Grundzügen dar. Ihm kann man die zukünftig geplante Verteilung der Flächen entnehmen, also wo sich Gebiete für Wohnen, Gewerbe, Grünflächen oder andere Nutzungen in der Stadt befinden sollen. Der Flächennutzungsplan wird in Berlin vom Abgeordnetenhaus beschlossen und wird fortlaufend an die aktuellen Entwicklungsbedürfnisse angepasst. Dazu werden regelmäßig Änderungsverfahren durchgeführt, bei denen eine Beteiligung der Öffentlichkeit stattfindet. Die Zuständigkeit dafür liegt bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen. Der Flächennutzungsplan ist die verbindliche Grundlage für die öffentliche Verwaltung. Für die Bürger:innen der Stadt ist er rechtlich unverbindlich.
Weitere Informationen, auch zur Möglichkeit sich zu beteiligen, erhalten Sie unter:
https://www.stadtentwicklung.berlin.de/planen/fnp/de/buergerbeteiligung/index.shtml
Was ist ein Bebauungsplan?
Für die Aufstellung und Änderung der Bebauungspläne sind in Berlin die Bezirke verantwortlich. Nur bei Bebauungsplänen mit gesamtstädtischer Bedeutung wird das Verfahren durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen durchgeführt, wie z.B. für die Bebauungspläne im Neuen Stadtquartier Elisabeth-Aue.
Der Bebauungsplan als verbindlicher Bauleitplan wird in Berlin als Rechtsverordnung beschlossen. Er ist dadurch sowohl für die Verwaltung als auch für die Bürger:innen rechtsverbindlich. Das bedeutet, dass durch den beschlossenen Bebauungsplan das Recht geschaffen wird, wie ein Grundstück genutzt werden darf. Der Bebauungsplan ist aus den Vorgaben des FNP zu entwickeln. Durch den Bebauungsplan werden die Nutzungen, die im Flächennutzungsplan vorgesehen sind, konkretisiert. Das heißt beispielweise, dass der Bebauungsplan für ein Wohngebiet festlegen kann, dass dort neben Wohnnutzungen nur bestimmte andere Nutzungen möglich sind. Damit können solche Nutzungen, die nicht in den Gebietstyp passen, wie z.B. Tankstellen, ausgeschlossen werden. Im Bebauungsplan kann auch festgelegt werden, wo genau auf einem Grundstück gebaut werden darf und wie viele Geschosse ein Gebäude haben darf. Die Festlegungen im Bebauungsplan können die Entwicklung eines Gebietes dadurch lenken. Ob und wann Bebauungspläne aufgestellt oder geändert werden, entscheidet der Bezirk, je nachdem, ob aktuelle Entwicklungen oder gesamtstädtische Ziele dies erfordern.
Auf der Webseite der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen finden Sie auch eine grafische Übersicht über den Ablauf von Bebauungsplanverfahren und eine Lesehilfe für Bebauungspläne.
Hier finden Sie eine Erklärung zu Bebauungsplänen in Einfacher Sprache (Pdf zu B-Plänen in einfacher Sprache verlinken)
Wie kann ich mich beteiligen? Welche Beteiligungsmöglichkeiten habe ich?
Das Beteiligungsverfahren in der Bauleitplanung ist über zwei Beteiligungsstufen geregelt. Wir erklären das anhand eines Beispiels:
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Der Bezirk Pankow möchte auf einer ehemals als Friedhof genutzten Fläche ein Wohngebiet mit Kindertagesstätte entwickeln. Dazu wird ein erster Bebauungsplanentwurf mit Begründung erstellt. Der Bebauungsplan beinhaltet die beabsichtigte Nutzung der Flächen. Die Begründung enthält die allgemeinen Ziele, Zwecke und Auswirkungen der Planung. Der Bebauungsplanentwurf wird dann im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung im Rathaus ausgestellt und im Internet(auf mein.berlin.de und DiPlanung.de) veröffentlicht. Jetzt hast du die Möglichkeit dir den Plan und die Begründung anzuschauen. Wenn du zu der Planung Anregungen hast oder findest, dass wichtige Aspekte nicht berücksichtigt wurden (z.B. die Kita liegt zu dicht an einer lauten Straße, die Wohngebäude sind zu hoch oder es sind zu wenig Begrünungsmaßnahmen geplant), kannst du dazu eine Stellungnahme innerhalb einer festgelegten Frist abgeben. Diese Stellungnahmen werden dann vom Fachbereich Stadtplanung abgewogen und können zu Änderungen in den Plänen führen.
Parallel zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wird in der Regel auch die frühzeitige Behördenbeteiligung durchgeführt. Die erste Stufe der Beteiligung soll in einer frühen Planungsphase erfolgen, um schon zu Beginn des Verfahrens private oder öffentliche Betroffenheiten zu ermitteln und diese bei der Konkretisierung der Planung zu berücksichtigen. Dabei können auch verschiedene Alternativen der Planung vorgelegt werden.
Der Fachbereich Stadtplanung legt fest, wie lange eine frühzeitige Bürgerbeteiligung stattfindet, in der Regel für vier Wochen. Alternativ hat der Bezirk auch die Möglichkeit, eine Bürgerveranstaltung durchzuführen. Über die beabsichtigte Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wird in der Tagespresse und auf der Internetseite des Bezirkes informiert.
In bestimmten Fällen kann auf die frühzeitige Beteiligung verzichtet werden. Das ist beispielsweise der Fall, wenn ein Bebauungsplan geändert oder ergänzt wird und sich dadurch keine wesentlichen inhaltlichen Veränderungen ergeben („Vereinfachtes Verfahren“ in Paragraf 13 des BauGB geregelt).
Die öffentliche Auslegung
Vor der öffentlichen Auslegung erfolgt die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange (z.B. BVG, Polizei, Feuerwehr).
Nachdem die Bürger*innen, Behörden und Träger öffentlichen Belange Stellungnahmen abgegeben haben, wird ein detaillierter Planentwurf mit einer ausführlichen Begründung für das künftige Wohngebiet erstellt. Folgende Änderungen wurden in den Bebauungsplan eingearbeitet: Der Standort der Kindertagesstätte wurde verlegt und grenzt nun an eine Parkanlage. Für die Wohnhäuser wurde die Höhe beibehalten, die Dächer sollen aber begrünt werden.
Dieser nun konkrete Bebauungsplanentwurf wird für einen Monat öffentlich ausgelegt. Die öffentliche Auslegung muss mindestens eine Woche vorher ortsüblich (im Amtsblatt Berlin) bekannt gemacht werden. Zusätzlich erfolgt die Bekanntmachung in der Tagespresse und im Internet. Der Bebauungsplan wird zusammen mit der Begründung und den umweltbezogenen Informationen in den Räumen des Fachbereiches Stadtplanung ausgelegt und auf dessen Internetseite sowie auf mein.berlin.de veröffentlicht. Während der Auslegungsfrist haben alle Interessierten die Möglichkeit den Plan einzusehen und Anregungen und Änderungswünsche abzugeben. Diese Stellungnahmen werden dann vom Fachbereich Stadtplanung ausgewertet.
Das Ergebnis der Abwägung aller eingegangenen Anregungen wird anschließend der Bezirksverordnetenversammlung vorgelegt. Diese beschließt dann den Bebauungsplan als rechtliche Grundlage für die Bebauung.
Manchmal kommt es zu Änderungen der Planung nach der Behördenbeteiligung oder nach der öffentlichen Auslegung. Dann sind diese Beteiligungen in der Regel erneut durchzuführen, bei geringen Auswirkungen auf den Planinhalt können auch nur die Betroffenen erneut beteiligt werden.
Inwieweit Ihre Stellungnahme im Bebauungsplan berücksichtigt wurde, teilt Ihnen der Fachbereich zum Abschluss des Verfahrens schriftlich mit.
Wie erfahre ich, ob es in Pankow aktuell ein Bebauungsplanverfahren gibt, an dem ich mich beteiligen kann? Wie und wo kann ich eine Stellungnahme abgeben?
Über folgende Webseiten können sie sich informieren, ob es aktuell ein Bebauungsplanverfahren in Pankow gibt, an dem Sie sich beteiligen können:
• Auf der Webseite des Fachbereiches Stadtplanung des Bezirksamts Pankow
• Auf der Beteiligungsplattform Mein.Berlin.de
• Auf der Plattform DiPlanung Öffentlichkeitsbeteiligung | DiPlanungBeteiligung Bauleitplanung
• Im Büro Pankow beteiligt