Abgeordnetenhaus und Bezirksverordnetenversammlungen – was genau wird gewählt?

Das Abgeordnetenhaus

Das Abgeordnetenhaus von Berlin ist das Parlament für ganz Berlin. Hier werden Themen beraten und entschieden, die die ganze Stadt betreffen. Unter diesem Link finden Sie weitere Informationen über die Arbeit des Abgeordnetenhauses.

Bei der Wahl des Abgeordnetenhauses haben Sie zwei Stimmen. Auf einem Stimmzettel stehen die Kandidaten und Kandidatinnen für Ihren Wahlkreis („Erststimme“) und auf dem zweiten Stimmzettel stehen die Landes- oder Bezirkslisten der Parteien („Zweitstimme“).

Bezirksverordnetenversammlungen

Direkt in den 12 Berliner Bezirken werden Themen entschieden, die vor Ort wichtig sind (und nicht für ganz Berlin). Dafür wird in jedem Bezirk eine Bezirksverordnetenversammlung (BVV) gewählt, die wiederum den oder die Bezirksbürgermeister/-in und Stadträtinnen/Stadträte wählt. Hier finden Sie mehr über die Arbeit der Bezirksverordnetenversammlungen.

Gewählt werden alle Bezirksverordnetenversammlungen von Berlin. Ihre Zusammensetzung kann sich also ändern. Alle, die wählen dürfen, haben eine Stimme, die Sie einer Partei oder Wählervereinigung geben können.


Weitere Infos sowie eine Broschüre in leicht verständlicher Sprache finden Sie hier: https://www.berlin.de/politische-bildung/politikportal/wahlen-2023/artikel.1266674.php